BETREUUNG
Vor Betreuungsbeginn
Der Hundebesitzer kennt und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stadtrudel.
Es werden nur Hunde aufgenommen, die über einen gewissen Grundgehorsam verfügen und kein aggressives oder unsoziales Verhalten zeigen.
Vor einer Betreuung wird zusammen mit dem Besitzer und seinem Hund ein Probespaziergang unternommen und je nach dem ein Probetag vereinbart.
Versicherungen und Haftung
Jeder von mir betreute Hund muss durch eine Privathaftpflicht versichert sein.
Der Hundebesitzer haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden während seines Aufenthalts bei Stadtrudel.
Bei Verletzungen am Hund während der Betreuungszeit übernimmt Stadtrudel nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit die anfallenden Kosten.
Entstehende Kosten aufgrund Betreuungsausfalls meinerseits durch Unfall oder Krankheit, werden von Stadtrudel nicht übernommen.
Bei notfallmässigen Tierarztbesuchen durch Krankheit oder Unfall während der Betreuung übernimmt der Hundehalter allfällige Kosten.
Stadtrudel verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Meine Verpflichtungen
Jeder Hund wird artgerecht behandelt.
Bei Unfall oder Krankheit ist Stadtrudel berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen.
Verpflichtungen des Hundebesitzers
Hunde müssen bis zu 24 Stunden vor der Abholung abgemeldet werden, ansonsten wird der volle Preis verrechnet.
Bei Hunden die erst nach 18:00 Uhr empfangen werden können, werden zusätzlich CHF 10.- verrechnet.
Die Hunde müssen gechipt, geimpft, entwurmt und bei AMICUS angemeldet sein. Bitte bringen Sie eine Kopie von ihrem gültigen Impfausweis mit.
Die Hunde dürfen an keiner ansteckenden Krankheit (wie zum Beispiel Flöhe und Zwingerhusten) leiden. Falls doch muss der Besitzer dies umgehend Stadtrudel melden. Die Betreuung kann währenddessen nicht gewährleistet werden.
Allgemeine Bedingungen
Stadtrudel kann jederzeit und per sofort die Betreuung eines Hundes beenden.
Läufige Hündinnen können bei Stadtrudel nicht betreut werden.
Hunde müssen 1 Woche vor der Ferienbetreuung abgemeldet werden, ansonsten wird der volle Betrag verrechnet.
Es besteht eine Kündigungsfrist des Betreuungsverhältnisses von einem Monat. D.h. wenn ein Hund keine Betreuung mehr benötigt, ist der Besitzer dazu verpflichtet, dies mindestens einen Monat im Voraus Stadtrudel per Email mitzuteilen. Bei kurzfristigerer Abmeldung werden die Wochen ab Betreuungsende bis zum Ende der Kündigungsfrist mit dem durchschnittlichen Wochensatz der letzten vier Wochen des entsprechenden Hundes in Rechnung gestellt.